
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 15. September 2016 - Die CDU-Fraktion sieht sich darin bestätigt, dass die Bereitstellung eines dem Bedarf entsprechenden Kinderbetreuungsangebots und die weitere Verbesserung der Qualität höhere Priorität haben als eine Ausweitung der Beitragsfreiheit.
Ein Mehr an Beitragsfreiheit wird nicht, wie behauptet, zu einer stärkeren Inanspruchnahme von Kinderbetreuung und frühkindlicher Bildung führen. Eltern, die dies benötigen, werden bereits jetzt durch sozial gestaffelte Beiträge, die Sozialgesetzgebung und die wirtschaftliche Jugendhilfe sowie durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bis hin zur vollständigen Beitragsfreistellung entlastet“, stellte die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Familienpolitik und frühkindliche Bildung, Bettina M. Wiesmann, anlässlich der zweiten Lesung des SPD-Gesetzentwurfs fest.
„Der Gesetzentwurf der SPD will ein Problem (Eltern könnten sich den Kindergartenbesuch nicht leisten) beseitigen, das es im behaupteten Umfang gar nicht gibt. Er will die soziale Gerechtigkeit gegenüber Familien unterstützen, die bereits durch gut funktionierende andere Mechanismen unterstützt wird, im Hinblick auf ein Ziel (den allgemeinen Kindergartenbesuch ), das bereits praktisch verwirklicht ist, das Ganze mit einer hehren Zielsetzung (Bildungsgerechtigkeit), aber den falschen Prioritäten (Beitragsfreiheit statt Qualitätsentwicklung), mit sicherlich ungewollten Entlastungseffekten (von Gutverdienern) und ohne seriöse Gegenfinanzierung. Einem solchen Gesetzesvorhaben können wir auch im Lichte der Anhörung nicht zustimmen“, erklärte die CDU-Familienpolitikerin.