
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 21. Juni 2018 - Anlässlich der gestrigen ersten Lesung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes und anderer Rechtsvorschriften erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Ralf-Norbert Bartelt:
„Der mit dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 beschrittene Weg einer stärkeren Patientenorientierung wird fortgesetzt. Daher soll es künftig auch eine Verordnungsermächtigung für Regelungen zur Patientensicherheit geben.
Darüber hinaus wollen wir in Hessen die Verbundbildung von Krankenhäusern weiter fördern und weitere finanzielle Vorteile schaffen. So sieht unser Gesetzentwurf vor, dass Krankenhäuser, die in der Zeit ab dem Jahr 2000 eine strukturelle Änderung durch Verbundbildung oder Eingliederung in einen Verbund vorgenommen haben, privilegiert werden, indem die ihnen in der Vergangenheit bewilligten Einzelfördermittel nicht mehr auf die seit Beginn des Jahres 2016 geltenden pauschalen Fördermittel angerechnet werden. Die durch dieses Gesetz entstehenden Mehrausgaben sind bereits bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant und veranschlagt worden.
Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung, das zum
1.Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurden für den Krankenhausbereich zahlreiche gesetzliche Neuregelungen auf Bundesebene geschaffen: insbesondere Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Neuregelungen und passt das Hessische Krankenhausgesetz 2011 entsprechend an.